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Bundesrat winkt durch

Neues Produktsicherheitsgesetz: Handel sieht sich im Nachteil

Nachdem der Bundestag am 23. September 2011 den „Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts“ beschlossen hat (velobiz.de berichtete) , hat vor wenigen Tagen auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Darüber ist der Handelsverband Deutschland (HDE) alles andere als glücklich und sieht seine Mitglieder im Nachteil.

Die Schwerpunkte der Neufassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das künftig Produktsicherheitsgesetz heißen wird (ProdSG), liegen zum einen im Bereich der Marktüberwachung. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können.

Zudem wurde zum anderen die Bestimmungen zum GS-Zeichen im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden.

HDE kritisiert Neufassung

Zur Anpassungen des Geräte- und Produktsicherheitsrechts kommen vom Handelsverband Deutschland (HDE) kritische Stimmen. So erklärt der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp: Leider sind neben den notwendigen und sinnvollen Vorgaben, die beispielsweise die Lesbarkeit und Übersicht verbessern, auch Veränderungen im Gesetz vorgenommen worden, die kontraproduktiv sind. Insbesondere die Streichung des Prinzips der quellnahen Überwachung ist weder im Sinne des Handels, des Herstellers noch des Verbrauchers.“ Außerdem erhöhe im Gesetz vorgesehene Überprüfungspflichten den Aufwand für den Handel erheblich.

Im Rahmen der quellnahen Überwachung ist die Behörde beim Verdacht auf ein gefährliches Produkt bisher verpflichtet, zunächst beim Hersteller und erst in zweiter Linie beim Händler vorstellig zu werden. Dieses Prinzip ist im neuen Gesetz gestrichen worden. Das bedeutet, dass die Behörden künftig auch direkt beim Händler agieren können.

Tromp sagt dazu: „Das neue Vorgehen führt zu einer Verschlechterung der Effizienz des Systems. Denn nur weil ein gefährliches Produkt bei einem Händler aus dem Verkehr gezogen wird, heißt das noch lange nicht, dass es nirgendwo mehr in den Regalen steht.“ So könnte dann zum Beispiel in einem Bundesland ein Spielzeug von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde aus den Läden entfernt worden sein, in einer anderen Region werde es aber noch verkauft. Tromp: „Statt eine ineffiziente Neuregelung zu schaffen, sollte der Gesetzgeber lieber darauf drängen, dass sich die Marktüberwachungsbehörden verstärkt um eine quellnahe Überwachung bemühen, da nur so eine Gefährdung durch die betroffenen Produkte über weitere Absatzwege des Herstellers ausgeschlossen werden kann.“

Das Produktsicherheitsgesetz soll voraussichtlich am 1. Dezember 2011 in Kraft treten

25. Oktober 2011 von Jürgen Wetzstein

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