Initiative im Bundesrat:
Niedersachsen plädiert für Batterielampen am Fahrrad
In einem Gesetzesentwurf, den das Land Niedersachsen vor wenigen Tagen im Verkehrsausschuss des Bundesrates vorgestellt hat, heißt es: „Für den Betrieb der aktiven lichttechnischen Einrichtungen dürfen auch wiederaufladbare Energiespeicher als Energiequelle verwendet werden. Über eine Anzeige muss dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden. Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen nicht zusammen einschaltbar sein. Scheinwerfer und Schlussleuchte mit wiederaufladbaren Energiespeichern müssen nicht fest am Fahrrad angebracht sein; sie sind unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen.“
Begründet wird die niedersächsische Initiative damit, dass Batterielampen – sofern eine Kapazitätsanzeige vorhanden sei – „grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie die
Verwendung einer Lichtmaschine (Dynamo) als Energieversorger gewähleisten“. Gleichzeitig versprechen sich die Antragsteller von Batterielampen mehr Akzeptanz beim Verbraucher und somit ein höheres Sicherheitsniveau im Straßenverkehr.
Aus Berlin ist zu hören, dass der Vorschlag aus Niedersachen schon bei einigen anderen Bundesländern auf Zustimmung gestoßen sei. Ob aus dem Antrag nun ein konkreter Gesetzesvorschlag des Bundesrates wird, erfährt die Öffentlichkeit, wenn kommende Woche die Sitzungsprotokolle des Verkehrsausschusses publik gemacht werden.
Gegenwind gibt es unterdessen vom ZIV, der bereits Anfang des Jahres in einem Positionspapier deutlich gemacht hat, dass aus seiner Sicht die gegenwärtige Gesetzeslage den besten Sicherheitsstandard biete. Ein Zulässigkeit von Batterielampen könne, so die Befürchtung des ZIV, dazu führen, dass künftig auch viele Neufahrräder nicht mehr mit den zuverlässigen Nabendynamos ausgestattet würden.
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