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"Geschäftsschädigende Regelung"

Reparaturbonus bringt österreichische Sporthändler auf die Palme

Mit dem Reparaturbonus will die österreichische Regierung finanzielle Anreize für Reparaturen von Elektrogeräten setzen. Dazu zählen auch Elektrofahrräder. Wieso der österreichische Sporthandel trotzdem auf die Barrikaden geht.

Gut gemeint, aber nicht bis zu Ende gedacht: In Österreich gibt es den sogenannten „Reparaturbonus“ ( www.reparaturbonus.at ). Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, dass defekte Elektrogeräte nicht weggeworfen, sondern in Fachwerkstätten wieder repariert werden. Dafür wird im Rahmen des Reparaturbonus 50 % der Reparaturkosten und bis zu 200 EUR vom Klimaschutzministerium übernommen. Dafür stehen 130 Mio. Euro aus Mitteln von „NextGenerationEU“ im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans zur Verfügung.

Sporthandel ausgeschlossen

Zu den förderfähigen Reparaturen gehören auch E-Bike-Reparaturen. Doch die Sache hat einen Haken. Die aktuellen Rahmenbedingungen verhindern es, dass dieser Reparaturbonus für E-Bike-Reparaturen bei Sportfachgeschäften in Österreich in Anspruch genommen werden können, wie jetzt der VSSÖ in einem offenen Brief an Bundesministerin Gewessler kritisiert. Diese müssten nämlich zusätzlich ein eigenes Gewerbe für Reparaturtätigkeiten anmelden, um einen Reparturbonus einlösen zu können. Im Brief, der u.a. Hans-Jürgen ‚Schoder Sprecher ARGE Fahrrad, CEO Thalinger & Lange sowie Stefan Limbrunner, Geschäftsführer von KTM Fahrrad unterzeichnet ist, wird dies als „bürokratisches No-Go“ bezeichnet, die Regelung sei praxisfern und geschäftsschädigend.

Im offenen Brief begründen betroffene Vertreter des Sporthandels, u.a. von Intersport, Gigasport, Hervis und Grundtner GmbH, stellvertretend für alle Sporthändler in Österreich, ihre Ansicht.

Sie schreiben an die Mininsterin:
„Seit mehr als einem Jahr machen wir die Verantwortlichen im BMK, im Arbeits- und Wirtschaftsministerium und in der Wirtschaftskammer Österreich auf dieses bürokratische No-Go aufmerksam. Seither ist nichts passiert – die Teilnahme-Voraussetzungen wurden nicht überarbeitet, obwohl der gesamte Reparaturbonus ein ‚Make-over‘ bekommen hat.
E-Bikes regelmäßig servicieren und reparieren zu lassen, ist nicht nur für die Sicherheit im Straßenverkehr von hoher Bedeutung. E-Bikes sind ein zentrales Verkehrsmittel für die klimaneutrale Mobilitätswende (z.B. für Pendler:innen, E-Lastentransporte, Bevölkerungsgruppen mit körperlichen oder sonstigen Einschränkungen).
Das Personal im Sportfachhandel ist auf E-Bike-Reparaturen spezialisiert. Von März bis Oktober sind tausende spezialisierte, ausgebildetete Techniker:innen im Sportfachhandel im Einsatz, die sich tagtäglich mit E-Bike-Reparaturen beschäftigen. Die österreichischen Sportfachgeschäfte haben zu diesem Zweck in den letzten Jahren hunderttausende Euros investiert, um voll ausgestattete Werkstätten auf dem neuesten Stand der Technik zu errichten. Diese Entwicklung ist auch deshalb wichtig, um zuverlässige und schnelle E-Bike-Reparaturen gewährleisten zu können. Der Fahrradfachhandel und Fahrradwerkstätten allein könnten die Nachfrage ohne den Sportfachhandel nicht decken. Ohne E-Bike-Reparaturen im Sportfachhandel käme es für die Kund:innen zu wochen- oder monatelangen Wartezeiten.

Wir appellieren deshalb erneut an Sie, Frau Bundesministerin Gewessler. Wir fordern Sie auf, diese praxisferne und vor allem geschäftsschädigende Regelung sofort abzustellen. Sportfachhändler:innen müssen sich für die Förderaktion registrieren können, ohne ein zusätzliches Gewerbe anmelden zu müssen. Im Bereich Fahrradtechnik müssen alle E-Bike-Reparaturen möglich sein, nicht nur ‚einfache Reparaturtätigkeiten‘.

Weiters möchten wir Sie an den Leitsatz der Förderaktion erinnern. ‚E-Geräte reparieren. 50 % der Kosten sparen. Umwelt schützen.‘. Verlieren Sie das Ziel, an dem Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsam arbeiten müssen, nicht aus den Augen.“

4. April 2024 von Jürgen Wetzstein

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