Langwieriger Streit:
Ortlieb will Markenrechte vor dem Bundesgerichtshof durchsetzen
Am 04.07.2019 verhandelte der Bundesgerichtshof den Markenrechtsstreit zwischen Ortlieb und dem Internetgiganten Amazon. Der Hersteller klagt, dass Amazon bei Google bezahlte Anzeigen schalte, in denen Suchbegriffe mit „Ortlieb“ verwendet wurden, obwohl Amazon nicht von Ortlieb beliefert wird und auch die Handelspartner nicht auf den großen Online-Portalen verkaufen dürfen. Trotzdem werden Suchende auf diese Weise auf die Plattform von Amazon gelotst.
Erst im Juni hatte Ortlieb einen ähnlichen Rechtsstreit gegen Amazon vor dem Oberlandesgericht München verloren. Dort ging es darum, dass der Versandhändler bei seinen Suchen auch Konkurrenzprodukte anzeigte, während Ortlieb durchsetzen wollte, dass nur Ortlieb-Produkte bei einer Suche nach Ortlieb angezeigt werden.
Ortlieb nutzt bekanntlich ein selektives Vertriebssystem, dass es eigentlich auch den belieferten Händlern untersagt, ihre Ware auf Online-Plattformen zu verkaufen. Trotzdem finden sich zahlreiche Ortlieb-Produkte unbekannter Herkunft auch auf Amazon. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird am 25.Juli 2019 erwartet.
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