Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf
Registrierkassen: Handelsverband warnt vor hohen Aufrüstkosten
„Steuerhinterziehung muss wirkungsvoll bekämpft werden. Dabei muss aber auch die Verhältnismäßigkeit stimmen. Steuerehrliche Unternehmen dürfen durch Sicherungsmaßnahmen nicht zu unverhältnismäßig hohen Aufrüstungskosten verpflichtet werden.“
Wichtig sei deshalb, dass der Gesetzgeber filialisierte Unternehmen und Verbundgruppen von der Aufrüstungspflicht für Kassen ausnehme. Bei diesen Unternehmen sind Kassen und Warenwirtschaft so eng miteinander verknüpft, dass bei Manipulationen an den Kassendaten, auch die Logistik mit Nachbestellungen nicht mehr funktionieren würde. Werden die Kassendaten – wie dies häufig der Fall ist - an eine Zentrale versandt, besteht schon allein deshalb keine Möglichkeit mehr, sich im Ladengeschäft an den Kassendaten zu schaffen zu machen. Darüber hinaus fordert der HDE Klarstellungen hinsichtlich der Frage, was der Händler alles in seiner Kasse aufzeichnen und speichern muss.
Kritisch sieht der HDE SPD-Forderungen zu Bon- und Registrierkassenpflicht: „Kassenbons sollten auf Kundenwunsch ausgegeben werden. Eine Pflicht, bei jedem Kauf automatisch den Bon auszudrucken, steht aber in keinem Verhältnis zum Aufwand“, so Genth weiter. Eine Registrierkassenpflicht werde spätestens dann problematisch, wenn es um die zu erwartenden Ausnahmeregelungen gehe. Denn dann stehe die Festlegung der Umsatzhöhe, ab wann die Pflicht gelten soll, im Fokus. Dann spielten auch Fälle eine Rolle, in denen Unternehmen im einen Jahr über die Grenze, im nächsten knapp unter der Grenze liegen. In der Praxis wäre das in der Folge eine mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbundene Regelung.
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