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An die österreichische Gesetzgebung angepasst
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Anpassung an Gesetzesänderung:

Velodata gibt Kassen-Software für Österreich frei

Die österreichische Registrierkassenverordnung (RKSV) schreibt vor, dass Registrierkassen ab dem 1. Januar 2017 mit einer speziellen technischen Sicherheitsausrüstung ausgestattet sein müssen, um die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen zu gewährleisten. Velodata hat sein System V-Kasse 4.0 an die RKSV angepasst. Dazu hat der deutsche Softwareanbieter eine Kooperation mit

der Wiener A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr geschlossen. Deren Registrierkassen-Zertifikat soll die Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen garantieren. Österreichische Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, wenn der Jahresumsatz 15.000 EUR und die Barumsätze 7500 EUR im Jahr überschreiten. Seit 1. Januar 2016 besteht die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Zusätzlich müssen die Registrierkassen ab dem 1. Januar 2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt. Dazu wird jeder Beleg mit einem Code versehen, der die wesentlichen Beleginhalte, einen Umsatzzähler und einen Verweis auf den letzten Beleg speichert.

5. Juli 2016 von Oliver Bönig

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