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vKasse von Velodata.
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„Unverständlich bis unverschämt“

Software-Anbieter kritisiert Referentenentwurf des Finanzministeriums

Mit einem Referentenentwurf hat kürzlich das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vorgestellt. Bereits der Handelsverband Deutschland hat diesbezüglich schon kritisiert, dass auf Einzelhändler erhebliche Investitionen zukommen könnten (velobiz.de berichtete) . Zu diesem Thema erreichte uns nun auch die nachfolgende Einschätzung von Dieter Koll von Velodata GmbH.

Der Geschäftsführer des Anbieters von Warenwirtschafts- und Kassenlösungen für den Fahrradhandel schreibt: „Wird der Referentenentwurf vom 18. März 2016 des Bundesministeriums der Finanzen zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen umgesetzt, dann müssen Fachhändler bis 1. Januar 2019 wieder in eine neue Kasse oder in eine Aufrüstung investieren.
Aus unserer Sicht unverständlich bis unverschämt, denn die Übergangsfrist aus dem BMF-Schreiben vom 26. November 2010 macht bzw. machte für viele Händler bereits eine Neuanschaffung oder Umrüstung spätestens zum Geschäftsjahr 2017 notwendig. Mit Sicherheit werden einige Neuanschaffungen, besonders in herkömmliche starre Registrierkassen, in kurzer Zeit durch das BMF zu modernem Sperrmüll.

Laut Referentenentwurf soll es sich um eine technologieoffene und herstellerunabhängige Lösung handeln. Das können wir aus fachlicher Sicht nicht bestätigen. Der Entwurf ist so unklar, dass auch wir noch keine Klarheit haben, welche zusätzlichen Kosten auf den Kunden in Zukunft zukommen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll in Abstimmung mit dem BMF die technischen Richtlinien und die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium, die elektronische Archivierung und die digitale Schnittstelle festlegen. Erst nach Bekanntgabe dieser Richtlinien kann man Kosten und Aufwand abschätzen, allein für die Prüfung stehen 75.000 EUR an Kosten im Raum. Dazu von Europa keine Spur. Man bastelt am transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP, aber nach jetzigem Stand kann in Österreich zugelassene Kasse nicht in Deutschland zugelassen werden oder umgekehrt.

§ 146a AO soll in Zukunft vorschreiben, dass Kassen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, bestehend aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle, benötigen.

Noch völlig unklar ist, ob es sich beim Sicherheitsmodul und Speichermodul um eine zusätzliche Hardware handeln soll. Großbetriebe des Handels sind weniger betroffen, denn bei Systemkassen benötigt nicht jede einzelne Kasse ein Sicherheitsmodul, sondern es kann ein Sicherheitsmodul für sämtliche im System verbundene Kassen verwendet werden.

Wir werden im Interesse unserer Kunden weiter am Ball bleiben und bei Vorliegen weiterer Einzelheiten nach kostengünstigen Lösungen (eventuell gemeinsames zentrales Sicherheitsmodul) suchen.“

11. April 2016 von Jürgen Wetzstein

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