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Es wird (noch) komplizierter

Steuerfrust bei Schweizer Fachbetrieben

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat Ende des Jahres viele Fahrradhändler mit Veränderungen bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer erschreckt. Doch jetzt wird alles noch komplizierter als zunächst befürchtet. Warum das so ist.

Ende November hatte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) beschlossen, dass saldobesteuerte Betriebe der Zweiradbranche nicht mehr per Einheitssteuersatz, sondern je nach Art der Erwirtschaftung vom Umsatz mit vier Steuersätzen abzurechnen hätten: für den Verkauf neuer Waren, den Verkauf gebrauchter Waren, Arbeiten in der Werkstatt sowie Einnahmen aus dem Mietgeschäft. Obwohl nur wenige Velofachhändler in all diesen Bereichen tätig sind, wurde mit nur einem Monat Vorlaufzeit klar: Saldobesteuerte Betriebe haben bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer mit einem erheblichen, administrativen Mehraufwand zu rechnen velobiz.de berichtete .

2rad Schweiz-Geschäftsführer Daniel Schärer empfahl daher in einem Schreiben an Mitglieder, das Gespräch mit dem Treuhänder zu suchen und gegebenenfalls zur effektiven Besteuerung zu wechseln. Zugleich reichte Schärer im Namen von 2rad Schweiz beim Rechtsdienst der ESTV ein Schreiben mit der Bitte um Klärung offener Fragen ein. Die Antworten zeigen, dass die Steuerverwaltung kein Interesse an einer Vereinfachung im Sinne des Einzel- und Fachhandels hat. Mehr noch: Die Behörde bringt drei weitere Steuersatz ins Spiel. So gelte für den Handel mit Zubehör und Veloschuhen ein Steuersatz von 2,1 Prozent und für denjenigen mit Bekleidung einer von 3 Prozent.

So weit, so kompliziert - doch es kommt noch schlimmer. Für den Fall, dass ein Händler der Kundschaft ein Ersatzteil im Laden verkauft, um es danach in der Werkstatt zu einem höheren Steuersatz zu montieren, macht die ESTV einen weiteren Steuersatz geltend. Falls mehr als 10 Prozent vom Umsatz eines Unternehmens auf Lohnarbeiten in der Werkstatt entfallen, gilt für diese Arbeiten neu ein Mehrwertsteuersatz von 6,2 Prozent. Das sind schlechte Nachrichten für jene Fachhändler, die in ihre Werkstatt investiert haben und diese als einen Umsatzmotor betrachten. Anträge für einen Wechsel zur effektiven Besteuerung sind bis spätestens 28. Februar bei der ESTV einzureichen.

20. Februar 2025 von Laurens van Rooijen

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