Rechtstreit um Schadstoffe
Stiftung Warentest setzt sich gegen Kinderradhersteller durch
Puky gegen sie angestrengt hat, zu Gunsten der Stiftung entschieden und jetzt rechtskräftig abgeschlossen worden. In der Juli-Ausgabe 2008 ihrer Zeitschrift test hatte die Stiftung Warentest das Kinderlaufrad Puky LR1 mit „mangelhaft“ bewertet, weil sie in den Reifen des Rades polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gefunden hatte ( velobiz.de berichtete). Puky hatte laut Stiftung Warentest jedoch nicht die im Test gemachten Aussagen angegriffen, sondern ein später von der Stiftung verfasstes Erläuterungsschreiben, das anfragenden Verbrauchern zur Verfügung gestellt worden war.
Das Gericht wies die Klage der Firma Puky als unbegründet zurück und stellte fest, dass ein Anbieter, der nicht konkret auch die Testveröffentlichung angreift, nicht außerhalb des Testberichts gemachte Aussagen gesondert beanstanden kann.
Im Übrigen sei die Einschätzung der gemessenen PAK-Werte als zu hoch gerechtfertigt und die Bewertung der Schadstoffbelastung in Reifen des Kinderlaufrades nicht zu beanstanden, so das Gericht weiter.
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