Offener Brief
Teileanbieter Comus „besorgt“ über nicht StvZO-konformes Smart-E-Bike
„nach den uns vorliegenden Informationen die geplanten Smart-Pedelecs weder über im Geltungsbereich der StVZO zugelassene Beleuchtungseinrichtungen noch über eine zugelassene Lichtmaschine“, verfüge. Quabach weist im Brief an Dr. Winkler auf „ein erhebliches Sicherheitsrisiko“ hin, welches die Pedelecs in dieser Form beim Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr bergen würden. „Wir können uns nicht vorstellen, dass die Marke Smart und Sie als verantwortliche Person, dieses Risiko eingehen werden“, heißt es im Brief weiter. Eine angeforderte Stellungnahme zu dem Sachverhalt sei bislang nicht erfolgt, erklärt Quabach gegenüber velobiz.de, der im Brief den Vorbehalt ankündigt, Institutionen wie den ADAC oder das KBA entsprechend zu informieren.
Konkret bemängelt Comus das Fehlen einer Lichtmaschine bzw. eines Dynamos für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchten.
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