Vorstoß in der Schweiz
Velo-Initiative will Fahrradförderung in der Verfassung festschreiben
dass die Förderung des Velofahrens in Alltag und Freizeit in der Bundesverfassung, konkret im Artikel zu den Fuß- und Wanderwegen, festgeschrieben wird. Eine ungewöhnlich breite Allianz von Organisationen und Parteien will erreichen, dass sich in der Schweiz eine starke Velo-Kultur entwickelt.
Der bestehende Verfassungsartikel zur Förderung der Fuß- und Wanderwege dient den Initianten als Vorbild: Kantone und Gemeinden sollen ein attraktives und sicheres Netz erstellen und betreiben; der Bund unterstützt fachlich, koordinierend und wo nötig finanziell, wie dies heute zeitlich und räumlich begrenzt schon für die Agglomerationsprogramme der Fall ist. Was sich für das Wandern und den Fußverkehr bewährt, soll für diese verstärkt werden und auch dem Velofahren zum Erfolg verhelfen.
Die Vorteile des Velofahrens seien offensichtlich und vielfach bestätigt, heißt es in einer Pressemitteilung: Velofahren ist gesund, schont die Umwelt, ist platzsparend, günstig und deshalb förderungswürdig. Es fehle aber an qualitativen und quantitativen Vorgaben und entsprechenden Mitteln zur Umsetzung, zum Beispiel betreffend Infrastruktur, Verkehrsregelung und den Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr. Künftig soll der Bund auch Kommunikation und Kampagnen zugunsten aller Langsamverkehrs-Formen unterstützen können.
Die große Anzahl parlamentarischer Vorstöße zeige den offensichtlichen Handlungsbedarf beim Veloverkehr. Deshalb ist die Trägerschaft überzeugt, dass die Initiative genau zur richtigen Zeit kommt.
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