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Nicht unbegrenzt gültig:

Verjährungsfristen bei Geschenk-Gutscheinen greifen

Gerade zu Weihnachten sind Geschenk-Gutscheine eine beliebte Alternative, um beim Beschenkten auf Nummer sicher zu gehen. Oftmals vergeht jedoch eine lange Zeit, bis diese Gutscheine tatsächlich eingelöst werden. Wie der Versicherer ARAG in einer Pressemitteilung soeben erklärt, sind Gutscheine nicht unbegrenzt gültig. Eine gesetzliche Verjährung greift

nach drei Jahren. Ein Verkürzen der Frist sei jedoch möglich, wenn eine Gültigkeitsdauer auf dem Gutschein steht. Wenn keine Frist auf dem Gutschein festgehalten ist, dürfe der Händler erst nach drei Jahren die Einlösung verweigern. Zudem sei ein Händler grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Gutschein gegen bar auszuzahlen, wenn beispielsweise der Beschenkte mit einem Gutschein nichts anzufangen wisse.

22. Dezember 2008 von Jürgen Wetzstein
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