Zwischenbericht der EU-Kommission
Verkaufsbeschränkungen im grenzüberschreitenden Online-Handel beklagt
„Hier brauchen die Händler Schutz durch geeignete Maßnahmen der zuständigen Kartellbehörden, die rechtswidrige Vorgaben der Hersteller auch in der Praxis verhindern. Ansonsten ist der grenzüberschreitende Handel und damit der EU-Binnenmarkt massiv beeinträchtigt“.
Bei der Befragung der EU-Kommission hatten mehr als zehn Prozent der Einzelhändler angegeben, vertraglichen Beschränkungen in Bezug auf grenzüberschreitende Verkäufe zu unterliegen. Besonders häufig sind demnach Händler mit Bekleidung und Schuhen betroffen.
„Die EU-Kommission muss dafür sorgen, dass der EU-Binnenmarkt auch in der Praxis funktioniert“, so Tromp weiter. Statt mit einem Verbot des Geoblockings in die Vertragsfreiheit der Händler einzugreifen, müssten diese vor kartellrechtswidrigen Einschränkungen in den Verträgen mit den Herstellern geschützt werden. EU-Kommissarin Margrethe Vestager hatte im Mai 2015 eine kartellrechtliche Sektoruntersuchung zur Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs im Online-Handel eingeleitet. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung liegt auf vertraglichen Hemmnissen für den grenzüberschreitenden Online-Handel.
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