Kassengesetz:
Finanzministerium stellt Fristverlängerung zur Umrüstung in Aussicht
Wie der Handelsverband soeben mitteilt, habe das Bundesfinanzministerium einen Erlass einer generellen Nichtbeanstandungsregelung für die Nutzung nicht vollständig manipulationssicherer Kassensysteme über den 1. Januar 2020 hinaus angekündigt. Der Erlass wird vom Bundesfinanzministerium für Oktober 2019 in Aussicht gestellt. Dazu sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth: „Gerade die kleinen und mittelständischen Händler brauchen mehr Zeit, um rechtssicher auf neue Kassensysteme umstellen zu können. Deshalb ist es richtig, mehr Zeit zur Anschaffung der neuen Technik zu geben“.
Das heißt jetzt aber nicht, dass das Thema vom Tisch ist. Der Handel sollte sich trotzdem sputen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, denn es ist bisher nicht klar, wie lange das Bundesfinanzministerium die Frist verlängern wird. Der HDE und andere Wirtschaftsverbände haben sich für einen Aufschub bis 30. September 2020 ausgesprochen. „Die Unternehmen sollten deshalb jetzt so schnell wie möglich prüfen, ob sie aufgrund des Gesetzes Änderungen vornehmen müssen. Anschließend geht es darum, möglichst frühzeitig Vorkehrungen zur Implementierung der technischen Sicherheitseinrichtung zu treffen“, so Genth weiter.
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