ADFC informiert:
Aufladen von Pedelecs am Arbeitsplatz ist steuerfrei
entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums, in dem klar gestellt würde, dass der vom Arbeitgeber gewährte Vorteil, nämlich den kostenlosen Ladestrom aus seinem Betrieb, nicht zum Arbeitslohn gerechnet werde und somit keine Lohnsteuer abzuführen sei.
Damit habe das Bundesfinanzministerium eine Schwachstelle im „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ behoben, schreibt der ADFC auf seiner Website .
17. Januar 2018 von Jürgen Wetzstein
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