2 Minuten Lesedauer
Sicheres Radfahren in Berlin als Ziel
i

Unzufriedenheit in Berlin

Volksentscheid Fahrrad reicht Untätigkeitsklage gegen Senat ein

Die Initiative Volksentscheid Fahrrad hat vor wenigen Tagen in Berlin eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Hintergrund der Klage:

Am 14. Juni 2016 hat die Initiative Volksentscheid Fahrrad ihren Antrag zum Volksbegehren mit über 100.000 Unterschriften eingereicht. Bislang habe der Senat die Prüfung weder abgeschlossen noch einen konkreten Termin genannt. Damit verstoße der Senat in mehreren Punkten gegen die Rechte der Initiative, vertreten durch ihre Vertrauenspersonen, heißt es in einer Erklärung der Initiative.

„Uns platzt der Kragen, weil wieder eine Radfahrerin sterben musste. Es hätte längst mehr für unsere Sicherheit getan werden können. Stattdessen sabotiert der Senat den dafür notwendigen Gesetzgebungsprozess“, so Heinrich Strößenreuther, Volksentscheid Fahrrad. „Wir verklagen den Senat wegen Untätigkeit und wollen so den sofortigen Abschluss der Zulässigkeitsprüfung erzwingen.“

„Es ist unser gutes Recht, dass die Senatsverwaltung einen Verwaltungsakt in drei Monaten abschließt“, so Kerstin Stark, die das RadGesetz mit erarbeitet hat. „Die Verwaltung darf nicht aus politischen Gründen die Berliner Verfassung missachten, die die gesetzgeberische Gewalt gleichberechtigt durch Volksabstimmungen und Volksvertretung vorsieht.“
Mehr zur Initiative Volksentscheid Fahrrad in Berlin unter (www.volksentscheid-fahrrad.de) .

7. Dezember 2016 von Jürgen Wetzstein
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login