Unzufriedenheit in Berlin
Volksentscheid Fahrrad reicht Untätigkeitsklage gegen Senat ein
Am 14. Juni 2016 hat die Initiative Volksentscheid Fahrrad ihren Antrag zum Volksbegehren mit über 100.000 Unterschriften eingereicht. Bislang habe der Senat die Prüfung weder abgeschlossen noch einen konkreten Termin genannt. Damit verstoße der Senat in mehreren Punkten gegen die Rechte der Initiative, vertreten durch ihre Vertrauenspersonen, heißt es in einer Erklärung der Initiative.
„Uns platzt der Kragen, weil wieder eine Radfahrerin sterben musste. Es hätte längst mehr für unsere Sicherheit getan werden können. Stattdessen sabotiert der Senat den dafür notwendigen Gesetzgebungsprozess“, so Heinrich Strößenreuther, Volksentscheid Fahrrad. „Wir verklagen den Senat wegen Untätigkeit und wollen so den sofortigen Abschluss der Zulässigkeitsprüfung erzwingen.“
„Es ist unser gutes Recht, dass die Senatsverwaltung einen Verwaltungsakt in drei Monaten abschließt“, so Kerstin Stark, die das RadGesetz mit erarbeitet hat. „Die Verwaltung darf nicht aus politischen Gründen die Berliner Verfassung missachten, die die gesetzgeberische Gewalt gleichberechtigt durch Volksabstimmungen und Volksvertretung vorsieht.“
Mehr zur Initiative Volksentscheid Fahrrad in Berlin unter
(www.volksentscheid-fahrrad.de)
.
für unsere Abonnenten sichtbar.