Aktuelles BGH-Urteil
Waren dürfen ohne Preisauszeichnung im Schaufenster stehen
Die Wettbewerbszentrale geht davon aus, dass als Folge des BGH-Urteils ( Az.: I ZR 29/15 ) die Verpflichtung zur Preisauszeichnung von Waren im Schaufenster grundsätzlich entfällt.
In der Begründung des BGH heißt es, dass die EU-Preisangabenverordnung nicht festlege, dass überhaupt eine Preisauszeichnung erfolgen müsse. Die Vorinstanzen hatte die Klage ebenfalls bereits abgewiesen – jedoch mit der auf den Einzelfall bezogenen Begründung, dass es sich bei Hörgeräten um beratungsintensive Produkte handele.
„Für den Handel entfällt mit dem neuen BGH-Urteil eine sicherlich ausgesprochen aufwändige Verpflichtung“, kommentiert Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Dem Verbraucher würden hingegen wichtige Informationen über die Preisgestaltung vorenthalten.
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