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Der KFW-Schnellkredit soll rasche Hilfe bieten.
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Fördermaßnahmen zur Krisenbewältigung:

Weitergehender KfW-Schnellkredit soll Mittelstand schützen

Wie die Bundesregierung erklärte, will sie für den Mittelstand einen weiter umfassenden Schutzschirm aufspannen, um ihn durch die Krise zu führen. Vor allem ein KfW-Schnellkredit soll die mittelständische Wirtschaft stützen.

Auf Basis des von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilferahmens (Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende Schnellkredite für den Mittelstand ein.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte dazu: „Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können. 99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind Mittelständler. Sie erwirtschaften rund 35 Prozent des gesamten Umsatzes, stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze und über 80 Prozent aller Ausbildungsplätze. Daher spannen wir einen weiteren umfassenden Schutzschirm für unsere Mittelständische Wirtschaft. Wir werden einen KfW-Schnellkredit einführen, bei dem der Staat 100% der Kreditrisiken übernimmt. Die Kreditlaufzeiten werden auf 10 Jahre verlängert.“

Auch der Finanzminister Olaf Scholz sieht die Maßnahme als notwendig: „Für diese Pandemie gibt es keine Blaupause. Als Bundesregierung müssen wir entschlossen und kraftvoll agieren - und die Situation ständig genau beobachten. Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen.“

Für die KfW bedeuten die neuen Konditionen eine schnellere Vergabe der Kredite, wie KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig erklärt: „Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen. Wir rechnen mit sehr vielen Anträgen und werden zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen.“

Übersichtliche Konditionen

In den Genuss der Schnellkredite zu kommen, die nach der Genehmigung durch die EU-Kommission starten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Mittelständler muss im Jahr 2019 oder im Schnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben.
  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
8. April 2020 von Daniel Hrkac
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