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Telemediengesetz geändert

WLAN-Störerhaftung abgeschafft: Rechtssicherheit für digitalisierten Handel

Mit Blick auf das heutige Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) jetzt Rechtssicherheit für die Anbieter von öffentlichen WLAN-Netzen. Dazu sagt Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer:

„Das Gesetz beseitigt die WLAN-Störerhaftung. Das bewahrt Handelsunternehmen, die ihren Kunden freien WLAN-Zugang gewähren vor Unterlassungsansprüchen“.

Vor allem die kleinen und mittelständischen Händler hätten die bisherigen rechtlichen Risiken nicht tragen können und deshalb oft kein WLAN für ihre Kunden angeboten.

WLAN ist im Handel die Grundlage für viele Innovationen, die derzeit entwickelt werden. Anwendungen wie Innen-Navigation, digitale Produktinformationen oder mobile Bezahlung basieren darauf, dass Kunden Zugang zum Internet haben. Aufgrund baulicher Gegebenheiten ist das oft nur per WLAN sicherzustellen. Zusätzliche Rechtssicherheit erhofft sich der HDE von einem am 15. September 2016 anstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Vorab hatte bereits ein Gutachter des EuGH entschieden, dass WLAN-Anbieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn Nutzer illegal Dateien herunterladen.

27. Juli 2016 von Pressemitteilung

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