Hohes Bußgeld:
ZEG schließt Vergleich mit dem Bundeskartellamt
Kurz vor dem Jahresende 2018 soll die Kölner ZEG-Zentrale die erlösende Nachricht erreicht haben: Das Bundeskartellamt hat laut Quellen aus dem Verbandsumfeld seine Untersuchungen gegen die ZEG nach fünf Jahren gegen eine Bußgeldzahlung eingestellt. Die an den Bund zu überweisende Summe soll im Größenbereich von 13 Mio. EUR liegen.
Anfragen an die ZEG zu dem Verfahren durch velobiz.de blieben bislang unbeantwortet. Dadurch sind die näheren Details der Untersuchung teilweise unbestätigt.
Nachdem am Anfang der Untersuchung in 2013 mehrere Anschuldigungen an die ZEG im Raum gestanden seien, konzentrierte sich die Untersuchung des Bundeskartellamts zuletzt wohl auf den Vorwurf der vertikalen Preisbindung zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern.
Dieser Vorwurf konnte offenbar durch die ZEG nicht völlig entkräftet werden, wie der nun abgeschlossene Vergleich vermuten lässt. Angeblich soll mit dem Vergleich auch ein eventueller Durchgriff des Bundeskartellamts auf die einzelnen Mitglieder abgewendet worden sein. Auch auf die Bonuszahlungen an die Mitglieder für 2018 soll sich die zu zahlende Strafe nicht auswirken.
Die Einstellung der Untersuchung wurde wohl in Köln mit großer Erleichterung aufgenommen. Der gesetzliche Spielraum des Bundeskartellamts für Bußgelder gegen Unternehmen liegt bei zehn Prozent des Jahresumsatzes. Die ZEG erwirtschaftete zuletzt einen Gruppenumsatz von über einer Milliarde Euro.
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