Änderung des StVG beschlossen
ZIV-Forderung erhört: Gesetzgeber schließt Lücke bei E-Bikes
insbesondere der Zweirad Industrie Verband (ZIV) immer wieder eingefordert hatte. Ab morgen ist es dann offiziell: E-Bikes mit Anfahrhilfe werden künftig als Fahrräder eingestuft. Eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrs-Gesetzes (StVG) wurde gestern beschlossen.
„Durch diese Einstufung können E-Bikes und E-Bikes mit Anfahr- und Schiebehilfe wie Fahrräder auf Radwegen gefahren werden, benötigen kein Versicherungskennzeichen und es ist zum Fahren keine Mofaprüfbescheinigung erforderlich“, heißt es vom ZIV.
Der Wortlaut des geänderten Gesetzes ist im Bundesgesetzblatt vom 20.6.2013 zu entnehmen, das auch im Internet veröffentlicht wird unter
www.bgbl.de/
20. Juni 2013 von Jürgen Wetzstein
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