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Änderung des StVG beschlossen

ZIV-Forderung erhört: Gesetzgeber schließt Lücke bei E-Bikes

Bis zuletzt war nicht genau geregelt, wie E-Bikes mit so genannter Anfahrhilfe im Straßenverkehrs-Gesetz eingestuft werden. Dies hatte immer wieder zu widersprüchlichen Berichterstattungen und letztendlich zu einer Verunsicherung der Verbraucher geführt. Jetzt erfolgte jedoch eine rechtliche Klarstellung, die

insbesondere der Zweirad Industrie Verband (ZIV) immer wieder eingefordert hatte. Ab morgen ist es dann offiziell: E-Bikes mit Anfahrhilfe werden künftig als Fahrräder eingestuft. Eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrs-Gesetzes (StVG) wurde gestern beschlossen.

„Durch diese Einstufung können E-Bikes und E-Bikes mit Anfahr- und Schiebehilfe wie Fahrräder auf Radwegen gefahren werden, benötigen kein Versicherungskennzeichen und es ist zum Fahren keine Mofaprüfbescheinigung erforderlich“, heißt es vom ZIV.
Der Wortlaut des geänderten Gesetzes ist im Bundesgesetzblatt vom 20.6.2013 zu entnehmen, das auch im Internet veröffentlicht wird unter www.bgbl.de/

20. Juni 2013 von Jürgen Wetzstein

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