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Zugelassene Tretroller dürfen jetzt legal genutzt werden.
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Verordnung ist in Kraft getreten:

Zugelassene E-Scooter können losrollen

Jetzt ist es ganz offiziell: Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 14. Juni 2019 tritt die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung, besser bekannt unter dem E-Scooter-Gesetz, deutschlandweit in Kraft. Doch noch ist keine unmittelbare Schwemme von E-Tretrollern auf Deutschlands Straßen und Radwegen zu erwarten. Woran das liegt.

Die Erklärung ist relativ einfach: Zwar dürfen jetzt E-Tretroller legal auf Straßen und Radwegen genutzt werden, aber nur, wenn sie auch die entsprechende Zulassung des Kraftfahrzeug- Bundesamtes besitzen. Das galt bislang nur für den Metz-Moover und das BMW-Modell X2City. Für die anderen Hersteller heißt es jetzt erst einmal, anstehen beim KBA und die entsprechenden Vorgaben für eine Zulassung zu erfüllen – und das kann noch die eine oder andere Woche dauern, wie ein KBA-Sprecher gegenüber den Medien ankündigt. Wichtig: Bislang verkaufte E-Tretroller, welche die KBA-Zulassung nicht erlauben, sind auch weiterhin nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und dürfen nur auf Privatgelände genutzt werden. Wer mit einem nichtzugelassenen E-Scooter von der Polizei erwischt wird, hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Hier geht es zum Bundesgesetzblatt .

17. Juni 2019 von Jürgen Wetzstein
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