Lockerungen kommen
Fahrradhändler sollen ab 20. April wieder öffnen dürfen
Fahrradhändler können etwas aufatmen: Nach bangen Wochen und geschlossenen Verkaufsräumen kann der Fahrradverkauf ab Montag, 20. April 2020 wieder starten. Und zwar unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. In der offiziellen Erklärung der Bundesregierung , werden Fahrradgeschäfte neben Buchhandlungen und Kfz-Händler explizit bei dieser Ausnahmeregelgung genannt. Sicherlich auch ein Erfolg der Fahrradverbände, die sich in einer konzertierten Aktion für die Belange ihrer Mitglieder stark gemacht hatten (velobiz.de berichtete) .
Bei den anderen Einzelhandelszweigen gibt es hier nämlich eine Begrenzung auf 800 qm. Gleichzeitig wurden die Kontaktbeschränkungen bis 3. Mai verlängert.
Wichtig zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus ist es auch nach den Lockerungsmaßnahmen verschiedene Regelungen einzuhalten. Es gilt der Grundsatz, Kontakte zu minimieren. Hier heißt es von der Bundesregierung: "In allen Betrieben - und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr - ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Kunden umzusetzen." Es gibt eine Empfehlung zum Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Nahverkehr oder in Fachgeschäften. Eine Verpflichtung dazu wurde aber von der Bundesregierung nicht ausgesprochen. Gleichwohl gibt es erste Städte, die in Eigenregie eine solche Maskenpflicht durchsetzen.
Maßnahmenkatalog im Fahrradhandel
Einen Maßnahmenkatalog , der bestimmte Verhaltensregeln im Fahrradgeschäft bündelt, hatte die Fahrradwirtschaft schon im Vorfeld aufgestellt und veröffentlicht.
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