Frist läuft aus
Gerätebatterien mit Cadmium: Abverkauf noch möglich
nicht alle Konkretisierungen zur Umsetzung der Richtlinie erlassen. Deshalb würde es Verzögerungen bei der nationalen Umsetzung des Batteriegesetzes und teilweise Unsicherheiten bezüglich einzelner Pflichten geben, kritisierte der Verband. „Einzelhändler haben insbesondere zu beachten, dass sie nach dem 26. September 2008 keine cadmiumhaltigen Gerätebatterien mehr ins Sortiment nehmen, die nicht vom europäischen Markt kommen“, stellte Sonja Ziegler, umweltpolitische Expertin des HDE, klar. Diese Abverkaufsmöglichkeit von so genannten NiCd-Gerätebatterien, die vor September 2008 auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wurden, habe die Kommission geregelt. Sie sei auch vom Bundesumweltministerium in den Entwurf des Batteriegesetzes aufgenommen worden. Vom Cadmiumverbot ausgenommen seien Gerätebatterien für Not- und Alarmsysteme, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge. Weiterhin könnten auch solche Batterien und Batteriesätze noch abverkauft werden, die noch nicht mit der neuen Kennzeichnung (etwa die durchgestrichene Mülltonne) versehen und bereits auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht worden seien.
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