Wegen Strafzöllen
Giant erzielt Erfolg vor EU-Gericht
Die Geschäfte des nach Umsatz größten Fahrradherstellers der Welt laufen nach wie vor gut. Für das erste Quartal des laufenden Jahres meldet Giant einen Umsatz von USD 746 Millionen, was einem Wachstum von 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Wegen steigender Kosten für Rohstoffe, Arbeit und Logistik legte der Reingewinn in der gleichen Periode nur um 4.2 Prozent zu.
Erfolg vor EU-Gericht
Zudem hat Giant vor dem höchsten Gerichtshof der EU einen Erfolg erzielt. Denn gemäss einem Entschluss der EU waren auch E-Bikes, die in Giants Fabrik im chinesischen Kunshan produziert wurden, den Antidumping-Strafzöllen unterworfen - im Fall von Giant Electric Vehicle Kunshan betrugen diese Zölle rund 24 Prozent des Warenwertes.
Gegen diese Entscheidung hatte Giant bereits 2017 eine Klage eingereicht. Der EU-Gerichtshof kam nun zum Schluss, dass sich die zuständigen Behörden bei der Einschätzung, ob Dumpingvorgehen vorlägen, auf fehlerhafte Methoden gestützt hätten, darum zu falschen Schlüssen gelangt und die verfügten Strafzölle somit nichtig seien. Aus der Sicht der Importeursvereinigung Leva-EU stehen mit diesem Entscheid alle EU-Strafzölle gegen in China produzierte E-Bikes auf der Kippe.
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