2 Minuten Lesedauer
Auch in der Schweiz müssen Fahrradkunden in den Läden künftig Maske tragen.
i

Bundesrat spricht ein Machtwort

In der Schweiz gilt Maskenpflicht in allen Ladenlokalen

Wegen der rasch ansteigenden Coronao-Fallzahlen spricht der Bundesrat ein Machtwort: Ab Montag gilt in der ganzen Schweiz in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht - auch im Fachhandel.

Ein Blick auf die Entwicklung der Covid-19-Fallzahlen über die vergangenen Wochen zeigt: Die Schweiz befindet sich mitten in der zweiten Welle. Während manche Kantone schon vor vielen Wochen eine Tragpflicht für Nasen-Mund-Schutzmasken in Ladenlokalen verordneten, verzichteten andere Kantone bisher auf diesen Schritt. Damit ist nun per Montag, 19. Oktober Schluss: Im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung beschloss der Bundesrat am Sonntag eine Anpassung der Covid-19-Verordnung in Form einer Reihe von landesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Dazu gehört auch die Tragpflicht für Gesichtsmasken in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen.

In den Erläuterungen zu diesen Maßnahmen nennt der Bundesrat als Beispiele ausdrücklich Verkaufslokale sowie Werkstatt- und Reparaturbetriebe für Fahrräder. Diese Pflicht gilt für das Personal wie für Kunden, und Verstöße können mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Als Gesichtsmasken gelten laut Bundesrat Atemschutzmasken, Hygienemasken sowie Textilmasken, die eine hinreichende, Dritte schützende Wirkung entfalten.

19. Oktober 2020 von Laurens van Rooijen
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login