Bundesrat spricht ein Machtwort
In der Schweiz gilt Maskenpflicht in allen Ladenlokalen
Ein Blick auf die Entwicklung der Covid-19-Fallzahlen über die vergangenen Wochen zeigt: Die Schweiz befindet sich mitten in der zweiten Welle. Während manche Kantone schon vor vielen Wochen eine Tragpflicht für Nasen-Mund-Schutzmasken in Ladenlokalen verordneten, verzichteten andere Kantone bisher auf diesen Schritt. Damit ist nun per Montag, 19. Oktober Schluss: Im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung beschloss der Bundesrat am Sonntag eine Anpassung der Covid-19-Verordnung in Form einer Reihe von landesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Dazu gehört auch die Tragpflicht für Gesichtsmasken in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen.
In den Erläuterungen zu diesen Maßnahmen nennt der Bundesrat als Beispiele ausdrücklich Verkaufslokale sowie Werkstatt- und Reparaturbetriebe für Fahrräder. Diese Pflicht gilt für das Personal wie für Kunden, und Verstöße können mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Als Gesichtsmasken gelten laut Bundesrat Atemschutzmasken, Hygienemasken sowie Textilmasken, die eine hinreichende, Dritte schützende Wirkung entfalten.
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