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Least sich gut
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Report - Dienstradleasing

Least sich gut

Dienstradleasing ist in Deutschland weiterhin auf dem Vormarsch. Bei Gesetzgeber und Finanzbehörden hingegen scheint die Entwicklung teil­weise noch nicht angekommen zu sein. Doch die Rahmen­bedingungen verbessern sich. Ein Überblick.

Bis Ende vergangenen Jahres galt für die private Nutzung von Firmen­wagen und Dienstfahrrädern die sogenannte 1-%-Regelung. Die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung der Autos und Fahrräder lag also bei 1 % des Brutto-Listenpreises. Zum Jahreswechsel trat für Elektroautos eine Änderung in Kraft: Ab sofort muss die private Nutzung nur noch mit 0,5 % versteuert werden. Diese Neuregelung erstreckte sich zwar auch auf S-Pedelecs, zunächst jedoch nicht auf die wesentlich ­weiter verbreiteten Pedelecs-25 und Dienstfahrräder ohne Elektroantrieb.
Dass ausgerechnet diese beiden Fahrzeugtypen bei der Steuerermäßigung, die ja offensichtlich die emissionsarme Mobilität fördern sollte, außen vor bleiben sollte, stieß bei vielen Marktteilnehmern auf Unverständnis. Sofort nach Bekanntgabe der Gesetzesänderung im November 2018 setzten sich Fahrradleasing-Anbieter dafür ein, die Ermäßigung auf alle Pedelecs und Fahrräder auszuweiten. »Dass ein SUV mit Alibi-Hybrid steuerlich entlastet wird, Fahrräder und Pedelecs aber nicht – das kann eigentlich nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen sein«, erklärte JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat.

Steuererlass pro Fahrrad

Inzwischen zeigte die Initiative Erfolg: Kurz vor Redaktionsschluss dieser Ausgabe verabschiedeten die Finanzbehörden einen Steuererlass, demzufolge die neue Förderung für sämtliche Formen der Dienstrad-Überlassung gilt. Zunächst ist die Förderung (genauso wie bei Elektroautos) auf drei Jahre befristet. Im Steuerdeutsch liest sich das folgendermaßen: »Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das betriebliche Fahrrad erstmals nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022, wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) 1 % der auf volle 100 Euro abgerundeten halbierten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt.«
Was die Förderung konkret bedeutet, hat JobRad anhand einer Beispielrechnung veranschaulicht. Wer ein Dienstrad im Bruttowert von 3.000 Euro für drei Jahre least, spart bei einem beispielhaften Steuersatz von 35 Prozent insgesamt 189 Euro innerhalb der 36 Monate zusätzlich. »Die faktische Halbierung der 1-Prozent-Regelung entspricht der von uns geforderten steuerlichen Gleichstellung von Diensträdern mit Dienst-E-Autos, die seit Jahresbeginn ebenfalls nur noch mit 0,5 Prozent besteuert werden«, kommentiert Tumat den Steuererlass. »Wir freuen uns sehr, dass jetzt alle Jobradler – egal, ob der Arbeitgeber das Dienstrad finanziert oder nicht – vom Willen der Politik zu mehr umweltfreundlicher Mobilität profitieren.«

Steuerfrei, wenn der Arbeitgeber zahlt

Für Fälle, in denen der Arbeitgeber die Kosten für das Dienstrad komplett übernimmt, trat zum Jahreswechsel übrigens eine komplette Steuerbefreiung in Kraft. Bisher profitieren davon jedoch nur vergleichsweise wenige Arbeitnehmer. »Auch wenn sich immer mehr Unternehmen an den Kosten beteiligen, entfällt die Versteuerung aktuell nur für einen kleinen Teil der Dienstrad-Nutzer«, berichtet Tumat. Nicht mal 10 Prozent der Unternehmen, die mit JobRad zusammenarbeiten, übernehmen die Kosten komplett.
Viele Unternehmen beteiligen sich jedoch immerhin an den Leasingkosten, bezuschussen also das Dienstrad. Ob in diesen Fällen die neue »0,5%-Regel« Diensträder per Gehaltsumwandlung oder die bereits im Herbst 2018 beschlossene Steuerfreiheit für arbeitgeberfinanzierte Diensträder greift, ist jedoch noch unklar. JobRad hat hierzu bei den Finanzbehörden eine sogenannte Anrufungsauskunft gestellt. Die Antwort darauf stehe noch aus.
Allein schon durch den neuen Steuererlass, der die »0,5 %-Regel« auf sämtliche Formen der Dienstrad-Überlassung erweitert, sehen sich Leasinganbieter wie JobRad in ihrer politischen Arbeit bestätigt. Die Entscheidung sei »ein echter Meilenstein für eine nachhaltige Mobilitätswende«. Ob die neuen Regelungen nach der zunächst dreijährigen Frist weiterhin Bestand haben, steht jedoch noch nicht fest. »Die Entfristung ist für uns ein wichtiges Arbeitsfeld in der politischen Kommunikation«, heißt es deshalb von JobRad.
Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen seien ein zentrales Thema der politischen Arbeit beim Leasingdienstleister. Genauso wichtig seien Fragestellungen rund um das Thema Infrastruktur. Die Rahmenbedingungen für mehr Radmobilität müssten sich insgesamt verbessern. Dazu gehöre, dass jeder Berufstätige in Deutschland Anrecht auf ein Dienstrad haben soll – auch die Mitarbeiter tarifgebundener Unternehmen.

Kritische Gewerkschaften

Insbesondere Gewerkschaften stehen dem Fahrradleasing nämlich durchaus kritisch gegenüber. »Bei den derzeit angebotenen Modellen gewinnen nur die Arbeitgeber und die Fahrradhändler wirklich, für die Beschäftigten geht es Richtung Null­summen-Spiel, Hauptverlierer sind die Sozialkassen«, bemängelt beispielsweise ver.di. Bei einem Fahrrad mit einem Kaufpreis von 2500 Euro würden den Sozialkassen beim Leasing 300 Euro durch die Lappen gehen, rechnet die Gewerkschaft vor. Der Arbeitnehmer spare zwar bei den Sozialbeträgen, das gehe jedoch im gleichen Maße zu Lasten seiner Renten- und Krankengeldansprüche. Nichts einzuwenden hat ver.di, wenn der Arbeitgeber die Leasingraten komplett allein finanziert. Der Förderung des Fahrradverkehrs im Allgemeinen stehe die Gewerkschaft ohnehin positiv gegenüber.
Überzeugungsarbeit seitens der Fahrradbranche ist dennoch weiterhin gefragt. »Wir wollen vermitteln, dass Fahrräder und E-Bikes substanziell zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen – und zwar längst nicht nur im Bereich Verkehr«, erklärt JobRad-Geschäftsführer Ulrich Prediger. »Wenn wir es schaffen, dass die Politik dieses Potenzial erkennt und Fahrräder und E-Bikes in ihrem Wirken ganz selbstverständlich mitdenkt, haben wir unser politisches Ziel erreicht.« Der Weg dahin ist trotz aller Erfolge noch weit, zumal auch die Gewerkschaften überzeugt werden wollen.

1. April 2019 von Oliver Bönig

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