Gesetzentwurf eingebracht:
Milliardenschwere Förderung der E-Mobilität geplant
Der Entwurf schreibt vor allem die Fortführung bereits bestehender Fördermaßnahmen fest. So wird im Wesentlichen die Befristung der Maßnahmen bis 2021 auf 2030 ausgedehnt. Bei Elektroautos betrifft das die steuerliche Förderung von Dienstwagen ebenso wie das steuerfreie Laden am Arbeitsplatz.
Auch E-Bikes profitieren
Die Steuerfreiheit für die kostenfreie Überlassung von Dienstpedelecs für private Zwecke wird ebenfalls bis 2030 verlängert. Diese Maßnahme wurde überhaupt erst in diesem Jahr beschlossen. Auch die 0,5-Prozent-Regelung für Pedelecs wurde so verlängert.
JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat begrüßt die geplante Neuregelung. „Die anvisierte Verlängerung der steuerlichen Förderung ist ein tolles Signal Arbeitgeber und Angestellte haben jetzt mehr Planungssicherheit. Der Vorstoß der Bundesregierung zeigt einmal mehr: Die Politik hat das enorme Potenzial zielgerichteter steuerlicher Fördermaßnahmen für eine nachhaltige Mobilitätswende erkannt.“ Für die 0,5-Prozent-Regelung sieht er aber noch Handlungsbedarf. „Damit von der Fristverlängerung möglichst viele Angestellte profitieren, muss nun auch der für per Gehaltsumwandlung überlassene Diensträder gültige Steuererlass angpasst werden“ , so Tumat.
Über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf beraten die gesetzgebenden Kammern Bundestag und Bundesrat nach der parlamentarischen Sommerpause.
Verknüpfte Firmen abonnieren
für unsere Abonnenten sichtbar.