Patentstreitigkeiten beigelegt
myStromer erzielt einen Gesamtvergleich mit Revolt
Laut einer Mitteilung von myStromer hat Revolt Zycling eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung abgegeben. Revolt verpflichtete sich zudem zur Zahlung eines vertraulichen Vergleichsbetrages. Die patentverletzenden Opium-Bikes der ersten Generation dürfen in der Schweiz und in verschiedenen Märkten der Europäischen Union nicht mehr zum Kauf angeboten werden.
Revolt Zycling hat zwischenzeitlich eine neue Generation der Opium-Bikes mit einer überarbeiteten Achsaufnahme vorgestellt velobiz.de berichtete .
Das Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht wurde bereits im Februar 2024 nach Anerkennung der Verletzungsklage durch die Revolt Zycling vergleichsweise beendet. Die myStromer hatte die Revolt Zycling zudem wegen Designverletzung verklagt.
Dazu erklärt myStromer: „Im Rahmen des Vergleichs zieht die Revolt Zycling die als Reaktion auf diese Klage eingereichten Nichtigkeitsangriffe gegen das schweizerische und europäische Stromer-Design zurück. myStromer gewährt außerdem eine Designlizenz für die Rahmengestaltung gewisser Bike-Modelle an Revolt Zycling.“
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