E-Bike-Dumping
Protest gegen Entscheidung der EU-Kommission
Die Gruppe prangert an, dass die Registrierungs-Regelung schwere Schäden für die europäischen Importeure bedeute und die Zukunft der betroffenen Unternehmen ernsthaft auf dem Spiel stehe. Während es noch keine endgültigen Beweise dafür gebe, dass Importe die europäische Industrie schädigten, bedrohe die Regelung Importeure mit einer möglichen rückwirkenden Eintreibung von hohen Antidumping-Zöllen. Diese Bedrohung hänge wie ein Damoklesschwert über einer großen Anzahl von kleinen und mittleren Unternehmen in Europa.
In ihrem Schreiben an die EU-Kommission bedauert die Anwaltskanzlei Squire Patton Boggs stellvertretend für das Importeurs-Kollektiv, dass deren Einsprüche von der EU-Kommission nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Des Weiteren gibt sie zu bedenken, dass die von der Europäischen Vereinigung der Fahrrad-Produzenten EBMA vorgelegten Daten, die Rückschlüsse auf eventuelle Dumping-Vergehen zuließen, veraltet gewesen seien. Die Analysen der EU-Kommission seien fehlerhaft. So hinke etwa der Vergleich von einem Schweizer High-End-E-Bike mit einem auch China importieren E-Bike, das viel weniger Spezifikationen habe als das Schweizer Rad. Dass man damit auf eine Dumpingspanne von 193 bis 430 Prozent komme, sei unlauter. Diese hohen Zahlen deuten an, dass die nachträgliche Antidumping-Zölle ähnlich hoch sein könnten. Wenn man von der sogenannten Regel des niedrigeren Zolls anwende, läge deren Höhe bei 189 Prozent.
Daher sei es keine Überraschung für die Kommission, dass diese Zahlen bei den europäischen Importeuren Angst schürten. Um das Risiko in Grenzen zu halten, mussten die Importeure Schritte einleiten, um Bestellungen und Sendungen stornieren, wo dies noch möglich war. Ganz sicher sei die Verkaufssaison 2018 für viele ruiniert. Langfristig werden viele gezwungen sein, ihre Geschäfte zu schließen, wenn solche Verpflichtungen nachträglich auferlegt würden.
Weiterhin hat das Importeurs-Kollektiv festgestellt, dass die Angaben zu den Umsätzen der europäischen Fahrradhersteller, die sie in ihrer Beschwerde gemacht haben, nicht mit den tatsächlichen Umsatzsteigerungen zwischen 2014 und 2016 übereinstimmen. Hier fordert das Importeurs-Kollektiv die EU-Kommission auf, die Daten zu überprüfen und klären. Außerdem macht das Kollektiv darauf aufmerksam, dass es sich nicht angemessen verteidigen könnte, da die Quelle der chinesischen Exportdaten, auf der die Beschwerde basiert, nicht offengelegt werde.
Abschließend fordert das Importeurs-Kollektiv eine Anhörung bei der EU-Kommission, um ihre Bedenken zu der Registrierungs-Regelung und dem Mangel an Schaden und Verursachung zu äußern, der angesichts der aktuellen Informationen zu existieren scheint.
für unsere Abonnenten sichtbar.