Rückruf von Pedelecs der ZEG
Sachverständiger Ernst Brust mahnt zu strengeren Prüfungen
„Man sagt, diesmal bricht unter ungünstigen Umständen der Einrohrrahmen. Der Schaden trete auf hinter der Verstärkung der Steuerkopf- oder vor der Verstärkung der Tretlager-Anbindung. An beiden potentiellen Bruchstellen hat der Hersteller zusätzlich die Kabelanbindung verbohrt. Direkt in der hochbelasteten Zone. Das ist zwar nicht sehr gescheit, aber bei vielen Fahrrädern Praxis. Dort stört das Kabel nicht und alles sieht besser aus. Warum also nicht an einem Pedelec mit Frontmotor?
Bei Pedelecs mit Frontmotor werden Rahmen und Vorderradgabel wesentlich stärker belastet als dies bei normalen Fahrrädern ohne E-Motor der Fall ist. An der Vorderradachse zieht der Motor, die Vorderradbremse wirkt entgegen.
Kurzzeitige Überschreitungen der zulässigen 250 W führen bei geringen Geschwindigkeiten zu besonders hohen Motordrehmomenten. Und weil der Fahrer nicht erneut mit Pedalkraft beschleunigen muss, bremst er beherzter, als er dies mit seinem Fahrrad tun würde. Diese Kräfte muss das Fahrzeug ertragen.
Problematisch sind in diesem Zusammenhang die irreführenden Anforderungen an die dynamische Festigkeit der Vorderradgabel und des Rahmens, wie sie in aktuellen DIN-EN-Normen beschrieben werden. Einstufige Wechselbiege-Versuche mit zu geringer Kraft sind primitive Tests für billige Fahrräder. Sie decken nicht die wesentlich härteren Betriebslastungen an Pedelecs ab, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechen. Zusätzlich muss naheliegender Fehlgebrauch abgedeckt sein, auch die Überbelastung der Gabel durch Motormanipulationen. Größere Leistungen des Motors und höhere Geschwindigkeiten ergeben auch größere Belastungen der Vorderradgabel und des Rahmens.
Seit Mai 2010 haben wir im Arbeitskreis der GS-Prüfstellen für Fahrräder und für Pedelecs vereinheitliche Prüfgrundsätze verabschiedet. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik hat darauf hin die Zuerkennung des GS-Zeichens auch für Pedelecs freigegeben. Werden diese Test bestanden und fertigt der Hersteller mit gleichbleibender Serienqualität, so werden die Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes erfüllt. Das Fahrzeug kann mit dem GS-Zeichen zertifiziert werden, es ist ausreichend sicher und genügt den gesetzlichen Vorschriften. Das Wissen ist vorhanden - man muss es nur anwenden.“
Ernst Brust
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