Bundesrat stimmt zu
Schweiz: Abschaffung der Velovignette hat letzte Hürde genommen
Anfang nächsten Jahres nicht mehr mit einer solchen Velovignette ausgestattet sein. Dies hat der Bundesrat vor wenigen Tagen in einer Sitzung beschlossen. In der Praxis heißt dies jetzt auch, dass für Schäden, die Radfahrerinnen und Radfahrer verursachen, künftig deren Haftpflichtversicherungen oder sie persönlich aufkommen müssen.
Von der Abschaffung der Velovignette profitieren auch Motorfahrzeughalter, deren Fahrzeuge bisher betreffend Haftpflicht und Versicherung den Fahrrädern gleichgestellt waren: Es geht um E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen, bestimmte Motoreinachser oder Elektro-Rollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h. Für Motorfahrräder und E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h wird die obligatorische Haftpflichtversicherung beibehalten.
Wie es vom Bundesamt für Straßen ASTRA heißt, dürfte die Umstellung gut funktionieren, da die meisten in der Schweiz wohnenden Personen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Um jene Velofahrer, die privat nicht gegen Haftpflicht versichert sind, auf die drohende Deckungslücke hinzuweisen, wird das ASTRA eine Informationskampagne durchführen.
Die Velovignette in der heutigen Form existierte seit 1990.
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