
Neue Rechte, neue Pflichten:
Schweiz reformiert die E-Bike-Regeln
erlaubten Motorleistung für sogenannte Leicht-Motorfahrräder. Bislang entsprachen diese mit 250 Watt Maximalleistung den langsamen E-Bikes („Pedelecs“) in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Nach der Schweizer E-Bike-Novelle, die am 1. Mai 2012 in Kraft treten soll, werden nun künftig 500 Watt in dieser Fahrzeugklasse erlaubt sein. Und: Auch ohne Tretunterstützung dürfen diese E-Bikes auf bis zu 20 km/h beschleunigen. Mit Tretunterstützung bleibt es bei der bisherigen Grenze von 25 km/h. Schweizer Leicht-Motorfahrräder brauchen auch wie bisher keine Zulassung, kein Nummernschild und unterliegen keiner Helmtragepflicht.
Im Gegensatz zu den sogenannten übrigen Motorfahrrädern, deren Leistung bei 1000 Watt und deren Geschwindigkeit bei 45 km/h begrenzt wird: Hier schreibt der Gesetzgeber in der Schweiz, nach einer etwas längeren Übergangsfrist bis 1. Juli 2012, künftig das Tragen eines geprüften Fahrradhelms vor. Wenn das Motorfahrrad ohne Tretkraftunterstützung über 20 km/h schnell fahren kann, ist künftig sogar ein Mofa-Helm vorgeschrieben.
Änderungen gibt es künftig auch bei der Beleuchtung, die bei leichten Motorfahrrädern nicht mehr abnehmbar sein darf, sondern ab Mai fest montiert sein muss. Bei den übrigen, schnelleren Motorfahrrädern muss sogar künftig eine Mofa-Lichtanlage montiert werden.
Für alle Benutzer von Motorfahrrädern ist zudem künftig die Benützung von Radwegen obligatorisch. Straßen die für Mofas gesperrt sind, werden im Gegenzug für E-Bikes freigegeben. Allerdings müssen schnelle E-Bikes auf diesen Straßen ihren Motor abschalten.
Und last but not least dürfen nach der Novelle nun auch die Schweizer ihre Kinder im Anhänger hinter dem E-Bike transportieren. Das entsprechende Verbot stammte noch aus einer Zeit, als man die Kinder damit vor Mofa-Abgasen schützen wollte.
Auch wenn die Novelle in der Schweiz schon lange erwartet wurde, kommen einige der Änderungen nun doch überraschend: „Die neuen Gesetze bieten in vielen Fällen eine Erleichterung und werden den Elektrorädern zusätzlichen Auftrieb geben. Einige Änderungen, wie z.B. die neue Motorenstärke, die sehr liberalen Vorschriften zur Anfahrhilfe und die strengen Beleuchtungsvorschriften in der schnellen Klasse werden der Branche noch etwas Kopfzerbrechen bereiten, da die Fristen zur Umsetzung sehr kurz sind und die Saison bereits voll am Laufen ist“, sagt etwa der Schweizer Fachjournalist und Cyclinfo-Herausgeber Urs Rosenbaum im Gespräch mit velobiz.de.
Unklar ist gegenwärtig wohl auch noch, ob und inwiefern bereits in Verkehr gebrachte schnelle E-Bikes nach den neuen Vorschriften umgerüstet werden müssen. In der Schweiz sind bereits rund 20.000 schnelle E-Bikes im Straßenverkehr unterwegs.
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