Unfälle und Abstellen
Verkehrsgerichtstag fordert neues Haftungsrecht für E-Scooter
Der deutsche Verkehrsgerichtstag geht heute in die finalen Veranstaltungen, um anschließend seine Forderungen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Eine Empfehlung für die Haftung von E-Scooter Fahrern und Fahrerinnen ist schon bekannt. Diese sollen in Zukunft verlässlicher für Schäden haften, die sie bei Unfällen verursachen. Dafür sollen sie rechtlich mit Lkw, Pkw und Motorrad gleichgestellt werden.
Veraltete Gesetzgebung
Die bisherige Ausnahme von der Gefährdungshaftung für Fahrzeuge unter 20 km/h stammt aus dem Jahr 1909 und ist laut den Teilnehmern und Teilnehmerinnen des Verkehrsgerichtstag damit nicht mehr zeitgemäß.
Wer bisher von einem E-Scooter angefahren wird, muss dem Fahrer oder der Fahrerin einen Fehler nachweisen. Künftig, so empfiehlt der Verkehrsgerichtstag, soll wie bei Auto oder Motorrad der Fahrer des Autos erklärungspflichtig sein und zur Haftung Stellung nehmen. Auch für falsch abgestellte E-Scooter sollen die Fahrer und Fahrerinnen haften, so die Forderungen des sechsten Arbeitskreises.
Auch Radverkehr im Fokus
Der Verkehrsgerichtstag begann am 17. August mit einem Pressegespräch und der Versammlung der Vereinsmitglieder. Gestern und heute tagen die Arbeitskreise, deren Empfehlungen ab 13 Uhr der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Diese behandeln verschiedene Fragestellungen, etwa zu künstlicher Intelligenz oder Cannabis-Konsum im Straßenverkehr.
Der vierte Arbeitskreis beschäftigt sich mit dem Thema „Mehr Radverkehr mit Verkehrssicherheit – wie schaffen wir das?“. Die Mitglieder dieses Arbeitskreises diskutieren Fragen der Flächenkonkurrenz, des Verkehrsklimas und der Unfallforschung.
für unsere Abonnenten sichtbar.