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ZIV gibt Contra

Verschärfung der Bremswerte wäre kein Sicherheitsgewinn

Das Bundesverkehrsministerium will die StVZO dahingehend verschärfen, dass für Fahrräder künftig höhere Bremsewerte gelten sollen als in internationalen Normen vorgeschrieben. Deutlicher Widerspruch kommt nun vom Zweirad-Industrie-Verband; die gegenwärtig diskutierten neuen Werte würden die Sicherheit nicht erhöhen. Das Gegenteil sei der Fall.

Das Thema Bremsen am Fahrrad ist in der StVZO bisher relativ einfach geregelt. Der entsprechende §65 besagt lediglich, dass ein Fahrrad zwei voneinander unabhängige Bremsen besitzen muss, die in der Lage sein müssen, das Fahrzeug zum Stehen zu bringen. Stattdessen regeln verschiedene Normen, wie die DIN EN ISO 4210, welche Bremsleistung am Fahrrad mindestens erreicht werden muss, zum Beispiel 3,4 m/s² für City- und Trekkingräder und 4 m/s² für MTB und Rennräder. Als ISO-Norm besitzen diese Werte international Gültigkeit.

Wie nun bereits vor einigen Wochen bekannt wurde, plant das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine gesetzliche Verschärfung beim Thema Fahrradbremsen im Rahmen der Novellierung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Demnach soll zukünftig eine Mindestbremsverzögerung von Fahrrädern zusätzlich zur ISO-Norm auch in der StVZO enthalten sein. An sich kein Problem, allerdings wurden von der Bundesanstalt für Straßenwesen kürzlich ein abweichender Wert von 5 m/s² für die StVZO-Novelle genannt.

Die in der Neufassung der StVZO enthaltene Mindestbremsverzögerung von 5 m/s² für alle Fahrräder sieht der Zweirad-Industrie-Verband sehr kritisch. «Die uns zur Verfügung stehenden Unfallzahlen von Fahrrädern lassen keine Schlüsse zu, dass die derzeit normativ geforderten Mindestbremsverzögerungen nicht ausreichend sind und es dadurch zu Unfällen von Radfahrenden gekommen ist», erklärt Tim Salatzki, Leiter für Technik und Normung beim ZIV. «Fahrräder haben im Gegensatz zu PKWs und Motorrädern einen deutlich höheren Schwerpunkt, der Auswirkungen auf die Stabilität während des Bremsvorgangs hat. Erfahrungen im Bereich von Unfallgutachten und Prüftätigkeiten haben gezeigt, dass es typischerweise ab einer Verzögerung von 6 m/s² zu Überschlägen (Abgehen über den Lenker) des Radfahrenden kommt. Die in der StVZO geforderte Mindestverzögerung vom 5 m/s² liegt gefährlich nah an dieser Überschlagsgrenze», so Salatzki weiter. Eine sehr hohe Bremswirkung könne so bereits bei einer sehr geringen Betätigung des Fahrradbremshebels einsetzen.

Die Erfahrung von Sachverständigen und von Herstellern aus diesem Bereich habe zudem gezeigt, dass der entscheidende Faktor für einen möglichst kurzen Bremsweg nicht ausschließlich die Bremse, sondern die fahrende Person und die Oberfläche, auf der gefahren wird, darstelle. Sehr häufig werde, aus Angst vor einem möglichen Überschlag über den Lenker, nicht ausreichend stark durch die fahrende Person gebremst. Somit werde die, derzeit in den Normen festgelegte, mögliche Bremsverzögerung nicht ausgeschöpft. Eine Erhöhung dieser Verzögerungswerte würde zu keiner Verbesserung der Bremswege führen. Es sei eher möglich, dass es zu einer Verschlechterung der realen Bremsverzögerungen komme, da die Bremse unerwartet stark und gegebenenfalls für ungeübte Personen auch unharmonisch reagiere.

«Für die allgemeine Verkehrssicherheit ist die Einführung einer Mindestbremsverzögerung von 5 m/s² kein Gewinn, weshalb wir darauf hoffen, dass das Ministerium seine Pläne überdenkt», sagt der Technik-Leiter des ZIV Tim Salatzki.

27. August 2024 von Markus Fritsch / Pressemitteilung

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